| Jeder,
der sich persönlich von dem Hanika-Artikel betroffen
fühlt, sollte Anzeige erstatten. |
An
die
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
Als
Fax voraus: (0 40) 4 28 43-43 87
Siegen,
den 01.02.2004
Strafanzeige und Strafantrag gegen
-
1. Frau Iris Hanika
-
2. und die für die Herausgabe der Zeitung DIE WELT Verantwortlichen
des Springer Verlages Hamburg
Verdacht von Straftaten gem. §§ 130 I Nr. 1 und 2,
II, 185, 186 oder 187 StGB wegen des Artikels "Essen und
nicht essen" in DIE WELT vom 10.1.2004, Seite 8 (Anlage
1)
Sehr
geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
durch den Inhalt und die Verbreitung des o.g. Artikels werden
die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede
bzw. der Verleumdung und der Volksverhetzung erfüllt. Ich
bin Veganer. Im Artikel von Frau Hanika werden Veganer als "Wohlstandsmaden"
bezeichnet. Diese Aussage ist nicht nur falsch, sondern auch
beleidigend.
Ich bin Inhaber von XX Unternehmen, mit denen ich Umsätze
von XXXXXXXXXXXX Euro erwirtschafte. Dadurch bin ich auch einer
der größten Steuerzahler der Region. Ich habe noch
nie Sozialhilfe bezogen oder in sonstiger Weise als "Wohlstandsmade"
gelebt.
Außerdem werden in dem Artikel alle Veganer mit dem Ausdruck
"obszöne Dummheit" beleidigt, weil sie ein Schlachthaus
mit einem Massenvernichtungslager gleichsetzen würden.
Dazu ist festzustellen:
1.
Nicht alle Veganer machen sich diesen Vergleich zu eigen.
2.
Dieser Vergleich stammt von herausragenden jüdischen
Persönlichkeiten der Menschheitsgeschichte wie z. B.
dem Nobelpreisträger Isaac Bashevis Singer und Philosophen
Theodor W. Adorno. Jüdische Mitglieder der Tierrechtsorganisation
"Peta" haben dies aktuell zum Anlass genommen, eine
Kampagne gegen Massentierhaltung zu initiieren und zu finanzieren.
Diese jüdischen Persönlichkeiten deshalb mit "obszöner
Dummheit" zu beleidigen grenzt nach meiner Auffassung
an Antisemitismus.
Veganer sind Menschen, die Menschen und Tieren ein leidenfreies
Leben zugestehen und deshalb ihr eigenes Verhalten so ausrichten,
dass weder Menschen noch Tiere zu Schaden oder zu Tode kommen.
Veganer treten also für einen effektiven und konsequenten
Tierschutz im wahrsten Sinne des Wortes ein. Ein Teil der Veganer
tut dies für sich alleine, um mit sich selbst und dem eigenen
Gewissen ins Reine zu kommen, andere Veganer versuchen in der
übrigen Bevölkerung für den Schutz der Tiere
zu werben. Dies ist staatlich gewollt und wird durch steuerliche
Vorteile gemeinnütziger Organisation gefördert.
Im Kommentar zum Tierschutzgesetz von Kluge et al. (Anlage 2)
heißt es: "Ein effektiver Tierschutz ist geeignet,
das Wertebewusstsein in der Gesellschaft zu stärken und
dem Werteverfall entgegenzuwirken." Weiterhin wird
im Zusammenhang "Tierschutz ist Menschenschutz" erläutert,
dass 87% der Gewaltverbrecher Tiere im Kindesalter schwer gequält
oder grausam getötet haben. Im Kommentar von Kluge et al.
heißt es weiter: "Der Tierschutz [...] muss aber
jetzt wegen seines Verfassungsranges iS der Stufentheorie des
BverfG als ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut gelten
[...]"
"DIE
WELT" hat Frau Hanika mit diesem Artikel die Möglichkeit
gegeben, eine Minderheit, die sich uneigennützig um gemeinnützige,
staatstragende Aufgaben kümmert, in einem öffentlichen
Medium mit unwahren, verleumderischen und hetzerischen Ausführungen
zu diffamieren und in Verruf zu bringen. Frau Hanika hat sich
auf alle Veganer bezogen, somit auch auf mich.
Das
angebliche Zitat von einem Berliner Autor, dass dieser gerne
mit einem Maschinengewehr zu einem Veganertreffen gehen möchte,
um die Tür einzutreten und dann mit den Worten "für
Tiere mag jeden Tag Treblinka sein, aber für euch ist heute
My Lai" zur Tat zu schreiten, ist ein unverholener, subtiler
Aufruf zur Gewalt gegen Veganer, ja sogar eine Rechtfertigung
zur Tötung von Verganern.
Dies alles bedarf in einem Rechtsstaat einer angemessenen Sanktion.
Mit
freundlichen Grüssen
Dr. Ernst W. Henrich
Dr.
Baumann Cosmetic GmbH
In der Kohlenbach 27
D-57080 SIEGEN
Tel.: 0271/38.39.91
Fax: 0271/38.20.08
henrich@dr-baumann.com