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Gastbeitrag: EpiLeg - ein politisches Gutachten

Quelle: afi. tierschutz-medienarchiv

"Wer die Wahrheit nicht weiß, ist ein Dummkopf.
Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher."

Bertolt Brecht


EpiLeg: politisches Instrument zur Legalisierung von Straftaten
von Trixta
(Veröffentlichung bei tierdach.de mit freundlicher Genehmigung des Autors)


Einführung und Chronik

1987 Hennenhaltungs-Verordung (HHVO)

1999 BVG erklärt dies als verfassungswidrig und nichtig

2001 Zustimmung für Legehennenhaltungs-Entwurf

2003 Skandalstudie EpiLeg dient Niedersachsen zum Kippen des Entwurfs

 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1999 die im Jahr 1987 erlassene Hennenhaltungsverordnung für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärte, stimmte der Bundesrat im Jahr 2001 unter dem Eindruck der Agrarskandale um BSE, MKS und Anitbiotika dem Legehennenhaltungsentwurf von Verbraucherministerin Künast zu, welcher einen Ausstieg aus der Käfighaltung für das Jahr 2007 vorsah. Wer damit die Zukunft der Legebatterien in Deutschland als besiegelt ansah, hat sich zu früh gefreut.

Unter Federführung des niedersächsischen Landwirtschaftsministers Ehlen soll die Käfighaltung in der derzeitigen Form um weitere Jahre bis Ende 2009 Bestandsschutz genießen. Danach sollen desweiteren auch weiterhin Käfige in anderer Form erlaubt sein. Als Argumentationsbasis stützt sich der niedersächsische Landwirtschaftsminister auf eine von seinem Ministerium und unter maßgeblicher Beteiligung der käfigliebenden Geflügelwirtschaft zustandegekommenen Studie.

Obwohl die Studie noch nicht abgeschlossen ist und das Zwischenergebnis der Studie genug Anlass zu methodischer und inhaltlicher Kritik gibt (zu den inhaltlichen Schwächen der Studie) ist es bereits fraglich, ob die Untersuchung aufgrund ihrer Fragestellung überhaupt geeignet ist, die Änderung der HHVO aus dem Jahr 2001 zu rechtfertigen.


70er Gutachten, um Grundmaterial für die Verordnung zu erhalten

Celler Gutachten Zwei Teile, von denen einer ignoriert wird

Bereits nach dem Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes (TSchG) in den 70ern wurden vom BMELF Gutachtenaufträge verteilt, um einer das TSchG konkretisierenden Verordnung das nötige wissenschaftliche Grundmaterial zu liefern. Der größte Teil der Gutachter bestand aus Veterinärmedizinern und Agrarfachleuten (welche ebenfalls zum größten Teil im wissenschaftlichen Beirat der Geflügelindustrie! organisiert waren), der kleinere Teil bestand dagegen aus Verhaltensforschern. Dieser Forscherzirkel sollte nun ein gemeinsames Gutachten erstellen, welches aufgrund der grundlegend verschiedenen Ansichten unmöglich war und zu regelrechten Mobbingkampagnen führte.

Heraus kam das zweigeteilte Celler Gutachten

  • Der erste Teil räumte zwar ein, dass Legehennen in der Käfighaltung nicht verhaltensgerecht untergebracht seien. Relativierte jedoch diese Tatsache mit der Behauptung, dass daraus noch nicht mit Sicherheit darauf geschlossen werden könne, dass die Hennen dauerndem Leiden ausgesetzt seien. Legebatterien seien nach dieser Ansicht nicht nur wirtschaftlicher und hygienischer als die alternativen Haltungsformen, sondern regelrechte Hennenparadiese. Die Tiere müssen nämlich nicht mehr nach Futter suchen, da dieses ihnen direkt an den Käfig gebracht werde und die Tiere schließlich auch im Käfig besser vor Freßfeinden geschützt seien als ihre Artgenossen in der Freilandhaltung

  • Der zweite Teil führte dagegen aus, dass die Tiere in Käfigen grundsätzlich und systembedingt nicht verhaltensgerecht untergebracht sind und hierdurch die Tiere lang anhaltenden Leiden i.S.d. TSchG ausgesetzt sind

Gerichte Legebatterien sind Tierquälerei und erfüllen Straftatbestände

Dennoch stockte der Erlass einer Legehennenhaltungs-Verordnung (HHVO). Wind kam erst in die Sache, als sich die Gerichte mit der Frage, ob Legebatterien den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllen, beschäftigen mussten. Da eine konkretisierende Haltungsverordnung fehlte (der Bundeslandwirtschaftsminister war als Teil der Exekutive lediglich zur Konkretisierung der gesetzlichen Haltungsvorschriften zum Schutze der Tiere ermächtigt), mussten die Gerichte das TSchG auslegen und in Bezug auf die Haltung von Legehennen in Käfigen konkretisieren.

Diese Gerichte setzten sich hierzu intensiv mit verschiedensten Gutachten auseinander und hörten auch Sachverständige verschiedener Couleur.

Unter Berufung auf den eindeutigen Wortlaut des TSchG stellten die Gerichte fest, dass den Erkenntnissen der Verhaltensforschung große Bedeutung zukomme. So erklärte beispielsweise das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 12.04.79 zu der „Relativierungsargumentation“ des 1. Teils des Celler Gutachtens: „Nicht zu entkräften vermag dieser Sachverständige, dass durch diese Art der Käfighaltung artgemäße Verhaltensweisen nicht mehr durchgeführt werden können. Das aber ist entscheidend.“

BMELF HHVO soll Tierausbeuterlobby, nicht die Tiere schützen

Erst jetzt erklärte das BMELF, dass es die Käfighaltung auf dem Verordnungswege legalisieren möchte. Dies entsprach der Forderung des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, welcher es für notwendig hielt, „dass [...] die Zulässigkeit der heute üblichen Käfighaltung von Legehennen [...] sichergestellt wird. [...] Nur so kann verhindert werden, dass aufgrund von Gerichtsurteilen und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden die deutschen Legehennenhalter in persönliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.“

Die Ankündigung des Ministeriums ist so zu verstehen, dass man entgegen des Gesetzes die Haltungsvorschriften nicht etwa zum Schutz der Tiere konkretisiert, sondern zum Schutz der Legebatterien und seiner Lobby beugt. So wie angekündigt, geschah es dann auch.

Selbstverständlich stellte das BMELF seine neue HHVO auf die Grundlage des Celler Gutachtens, wobei man beharrlich den 2. Teil ausklammerte. Deutlich gesagt, hat das BMELF das Gesetz bewusst gebrochen, um die strafrechtliche Verfolgung von Legebatteriebetreibern unmöglich zu machen. Bei einem derartigen Vorgehen von Strafvereitelung zu sprechen ist nicht weit hergeholt, sondern drängt sich geradezu auf.

Aktuell Ausstieg aus noch nicht begonnenem Ausstieg

Nun möchte der Bundesrat in teilweise neuer Besetzung (aber eben nur teilweise), nachdem die Skandale um BSE, MKS und Antibiotika vergessen sind, den Ausstieg aus dem noch gar nicht begonnen Ausstieg der Käfighaltung und stützt sich argumentativ auf die EpiLeg-Studie.

Dabei vermag die Untersuchung nicht im geringsten die Käfighaltung zu rechtfertigen. Sie sagt nämlich lediglich aus, dass die Haltung von Legehennen, die eigens für die Käfighaltung gezüchtet und aufgezogen wurden, in alternativen Massen-Haltungsformen bei schlechtem Management nicht optimal untergebracht sind.

Eine derartige Relativierungsargumentation sollte den vernünftig denkenden Menschen eigentlich per se nicht überzeugen können. Hinzu kommt jedoch, dass sich eine wissenschaftliche Studie, welche zur Konkretisierung eines Gesetzes herangezogen wird, an den Anforderungen des entsprechenden Gesetzes halten muss.

Erneuter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und erneuter Vorstoß der Ausbeuterlobby

Zu der wissenschaftlichen Verteidigung der Käfighaltung führte das BVerfG aus, dass es sich nicht eindringlich mit den unterschiedlichen wissenschaftlichen Standpunkten auseinandersetzen musste, da bereits ein einfacher summarischer Vergleich zwischen Hennenkörpergröße und Käfiggröße zeige, dass die HHVO nicht einmal ungestörtes gleichzeitiges Ruhen der Hennen erlaubt und daher den Anforderungen des TSchG nicht standhält.

Eine schallende Ohrfeige für Verordnungsgeber und Sachverständige, die bis dahin versucht haben, die Käfighaltung zu verteidigen. Ihre Argumente waren aufgrund des schweren und evidenten Gesetzverstoßes völlig belanglos.

Weiterhin führte das BVerfG aus, dass das TSchG einem ethisch begründeten Tierschutz diene, für welchen reine Wirtschaftlichkeitserwägung für die Annahme eines vernünftigen Grundes zum Quälen von Tieren eben nicht ausreicht und Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung von Tieren auch Erkenntnisse der Verhaltensforschung mit einbeziehen muss.

Die als "Argumentationsbasis" dienliche neuere Epileg-Studie klammert nun jedoch ethologische Erkenntnisse grundsätzlich aus und bedient sich letztendlich uralter Argumente, die bereits erfolglos als Rechtfertigung für die alte HHVO herhalten mussten.

ad absurdum Tierquälerei - legalisiert vom Staat, der dies verhindern will?

Das schnelle Vorgehen des Bundesrats mit Hilfe der Epileg-Studie ist dann doch etwas verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die Studie...

  • nicht einmal abgeschlossen ist
  • letztendlich alte Argumente wiedergibt, die u.a. nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts zur Rechtfertigung der Käfighaltung (jedenfalls alleine) hierzu gar nicht in der Lage ist
  • unter maßgeblicher Beteiligung eines Geflügelwirtschafts-Vereins zustandegekommen ist, welcher sich anlässlich des Verbots der Käfighaltung gegründet hat und dessen erklärtes Ziel es ist, das Verbot der Käfighaltung zurückzudrehen
  • erheblicher Kritik sowohl bezüglich der Methode als auch des Inhalts ausgesetzt ist
  • andere Untersuchungen mit ähnlicher Fragestellung jedoch anderem differenzierten Ergebnis unberücksichtigt lässt
  • ethologische Erkenntnisse völlig ausklammert
  • obwohl zur Verteidigung der modifizierten Käfige genutzt, sich ausschließlich mit der normalen heute noch üblichen Käfighaltung beschäftigt, welche nach Rechtsprechung nicht nur gegen die tierschutzgesetzliche Haltungsvorschrift verstößt, sondern sogar den objektiven Straftatbestand der "Tierquälerei" erfüllt und juristisch nicht gerechtfertigt werden kann

Zumindest den federführenden Landeslandwirtschaftsministern im allgemeinem und dem niedersächsischen Landwirtschaftsminister im besonderen dürfte dies sehr bekannt sein. Wer sich jedoch zur Änderung einer VO eine derartige Basis im Bewusstsein ihrer Unzulänglichkeit zu eigen macht, nimmt billigend in Kauf, die vom TSchG normierte Ermächtigung und die grundgesetzlich verankerte Bindung ans Gesetz zu überschreiten, um die millionenfache Tierquälerei i.S.d. Strafrechts rechtswidrig zu legalisieren.

Verunglückte Umstrukturierung "Den Bock zum Gärtner machen"

siehe hierzu auch die Zitate von Big Playern

Unter Berücksichtigung dieser Umstände muss – trotz anfänglicher positiver Erfolge beim Umbau des Bundeslandwirtschaftsministeriums ins Verbraucherministerium – eine alte Forderung des Tierschutzes wieder laut werden.

Es kann nicht angehen, dass ein und dasselbe Ministerium als Förder der Massentierhaltung konzipiert, für den Tierschutz zuständig ist.

Dabei sind Verantwortliche in den Landwirtschaftministerien heute wie damals nicht nur Förder der Tierquallobby, sondern Teil dieser selbst. So ist der niedersächsische Landwirtschaftsminister Schweinequäler; der Schweinemastbetrieb wird offiziell vom Sohn des Ministers geführt.

Trixta


Weitere Informationen

Fotos und Videos: aufgezeichnete millionenfache schwerste Tierquälerei im Tierschutz-Medienarchiv

An diesem Tag werde ich zukünftig in jedem Jahr  meine Startseite schließen und eine Trauerseite einrichtenDer 28.11.2003 ist zum Trauertag geworden. An diesem Tag wurde die Legehennenhaltungsverordnung gekippt, bevor sie in Kraft trat. Alle Aufklärung und und all die Proteste haben nichts gebracht: Im Bundesrat wurde gegen die Tiere gestimmt.

Die Rolle der verschiedenen Beteiligten zu beurteilen, ist teils sehr offensichtlich, teils sehr verwirrend. Ich habe verschiedene Institutionen angeschrieben, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen - erfolglos, mir wurde nicht einmal geantwortet, z.B.

  • an FNL: Aufforderung, Ross und Reiter zu nennen und nicht dem Verbraucher und der Öffentlichkeit vorzuspielen, es ginge um "Nachhaltige Förderung der Landwirtschaft"

  • an den Bauernverband: Ausdruck meiner Bestürzung des Sarkasmus, dass ein Kippen der neuen HHVO ein Sieg für den Tierschutz und die Artgerechtigkeit sei

  • an das BMVEL: Freundliche Briefe an die Macher und Initiatoren der Seite von "Freiheit schmeckt besser". Kommentar: Das Minsiterium verschweigt die aktuellen Entwicklungen und gaukelt dem Bürger vor, sich für Freilandhühner einzusetzen. Auch am 20.12.03 keinerlei Wort über das Hickhack der HHVO

  • an die Minister I und an die Minister II: Ohnmächtige Flehbriefe, die HHVO nicht zu kippen und damit die gesamte Agrarreform in Frage zu stellen. Immerhin kam eine Antwort aus Baden-Württemberg. Hier der erneute Schriftwechsel Und hier zu einer sehr erfreulichen Zwischenmeldung aus dem Büro Künast


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