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tierdach.de
- die Tierlobby
ist Mitglied im Bündnis für die Befreiung der Althoff-Tiere
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tierdach-Suche
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| Kein
Applaus für Tierquälerei!
Die
Inhalte dieser Seite sind Auszüge vom Verbraucherministerium.
Für
alle, die sich für die rechtlichen Rahmenbedingungen interessieren:
Ich habe auf dieser Internetpräsenz versucht, zusammenfassend
die geltenden Bestimmungen laut "Leitlinien für die Haltung,
Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen
Einrichtungen" und "Gutachten über die Mindestanforderungen
an die Haltung von Säugetieren" (Säugetiergutachten)
darzustellen. Die Infos sind nicht neu. Die Seite über die
Richtlinien habe ich nicht zusammengestellt, um Tierhaltung im Zirkus
in irgendeiner Weise zu legitimatisieren, sondern um zu zeigen,
dass tagtäglich selbst diese Minimalanforderungen unterschritten
werden und aufmerksame Bürger zu animieren, sich für den
Schutz der Tiere stark zu machen und sich für die Rechte der
Tiere einzusetzen.
Mai
2005 , Viola Kaesmacher |
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Laufvogelhaltung
und die entsprechenden Anforderungen
Klasse:
Aves (Vögel)
Unterklasse: Urkiefervögel (Palaeognathae)
Ordnung: flugunfähige Laufvögel (Struthioniformes)
Zu
den Laufvögeln gehören die folgenden Familien:
- Straußenvögel
(Struthionidae)
-
Nandus (Rheidae)
-
Kasuare (Casuariidae)
-
Emus (Dromaiidae)
-
Kiwis (Apterygidae)
Über
den Emu (Familie: Dromaiidae)
Der
Emu gehört zu den nicht flugfähigen Vögeln
(diese Tiere stellen in der Gegenwart die größten
Vögel der Erde. Wegen des des fehlenden Brustbeinkamms
werden sie auch Flachbrustvögel oder Ratiten genannt.
Letzterer Name leitet sich von dem Lateinischen Ratis, "Floß"
ab.)
| Dafür
kann er mit einer Geschwindigkeit von knapp 50 km/h
laufen. Das Weibchen legt die Eier, aber das Männchen
brütet und zieht die Jungen auf.
Heute
ist der Emu der letzte Überlebende seiner Art.
Eine weitere Art, der schwarze Emu (Dromaius minor)
wurde Anfang des 19. Jahrhunderts ausgerottet. |

Foto:
Gefkäfigter Laufvogel |
| Gutachten
über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln
(Übersichtliche
Zusammenfassung)
Allgemeines
(auf dieser Seite)
• I.
Afrikanische Strauße (Seite
2)
1. Unterbringung der Strauße •
•
(Seite
2)
1.1. Grundsätzliches •
•
(Seite
2)
1.2. Gehege •
•
(Seite
2)
Flächenbedarf, Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung
•
(Seite
2)
A) Gehege mit naturbelassenem Boden (nicht entwässerbar)
(Seite
2)
B) Gehege mit entwässerbarem festem Boden (Seite
2)
C) Gehege für Strauße in Gemeinschaftshaltung
(Seite
2)
Einfriedung •
•
(Seite
2)
Bodenbeschaffenheit und sonstige Gehegeeinrichtungen
•
•
(Seite
2)
1.3. Stall • (Seite
2)
1.4. Quarantäne (Seite
3)
2. Maßnahmen bei Kälte und Nässe •
•
(Seite
3)
3. Fütterung •
(Seite
3)
4. Gesundheitsvorsorge (Seite
3)
5. Aufzucht
6. Umgang mit Straußen •
(Seite
3)
7. Transport von Straußen •
•
(Seite
3)
8. Eingriffe (Seite
3)
9. Tötung von Straußen (Seite
3)
Bemerkung/Legende: •
Nandus/Emus
(II) und •
Kasuare
(III) stellen
an die Haltung vielfach die
gleichen Ansprüche wie afrikanische Strauße.
Die Anforderungen unter I 1. bis 9. sind, sofern nichts
anders vermerkt, einzuhalten.
• II.
Nandus und Emus
Zu 1. Unterbringung der Nandus und Emus
Zu 1.1. Grundsätzliches
Zu 1.2. Gehege
Einfriedung
Bodenbeschaffenheit und sonstige Gehegeeinrichtungen
Zu 1.3. Stall
Zu 2. Maßnahmen bei Kälte und Nässe
Zu 7. Transport von Nandus und Emus
•
III. Kasuare
Zu 1. Unterbringung der Kasuare
Zu 1.1. Grundsätzliches
Zu 1.2. Gehege
Einfriedung
Bodenbeschaffenheit und sonstige Gehegeeinrichtungen
Zu 1.3. Stall
Zu 2. Maßnahmen bei Kälte und Nässe
Zu 3. Fütterung
Zu 6. Umgang mit Kasuaren
Zu 7. Transport von Kasuaren
IV.
Schlußbemerkungen (auf
dieser Seite)
Erklärung der Tierärztlichen Vereinigung für
Tierschutz e. V.
Differenzprotokoll zu den "Mindestanforderungen
an die Haltung von Straußenvögeln, außer
Kiwis"
|
| Allgemeine
Grundlagen
Straußenvögel
(Flachbrustvögel nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. Februar 1994, BGBl.
I S. 199), außer Kiwis, sind in Afrika, Australien,
Südamerika, und Papua/Neuguinea vorkommende flugunfähige
Laufvögel, deren Haltungsansprüche sich
vielfach gleichen.
Verhalten
- Sie
können ausdauernd laufen und bei Gefahr eine
hohe Geschwindigkeit entwickeln.
-
In für sie ungewohnten Situationen oder gegenüber
Unbekanntem geraten sie schnell in Panik.
- Obwohl
sie in der Regel bei Gefahr flüchten, wehren
sie sich in ausweglosen Situationen mit ihren kräftigen
Beinen durch Fußtritte.
- Selbst
von Hand aufgezogene Strauße können als
erwachsene Tiere zu Flucht-, Panik- und Abwehrreaktionen
gegenüber dem Menschen und allem Unbekannten
neigen.
Leben
in der freien Wildbahn
- Strauße
leben im Bereich der Savannen und auf offenem Grasland,
Kasuare im Regenwald.
-
Für ihre Existenz - Futtergrundlage und Jungenaufzucht
- beanspruchen sie große Territorien, die verteidigt
werden.
- Afrikanische
Strauße leben während der Paarungszeit
in der Regel in Gruppen von drei bis vier Tieren je
2 bis 15 km².
Leben
bei Menschen
- Seit
etwa 1830 werden Afrikanische Strauße in Farmen
gehalten.
-
Hinsichtlich Haltung, Transport und ggf. Tötung
ist zu beachten,
dass auch gezüchtete Strauße Wildvögel
sind.
Die
in diesem Gutachten enthaltenen Mindestanforderungen
sollen Grundlage für die Haltung von Straußen
sein, unabhängig davon, aus welchen Gründen
sie gehalten werden.
|
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>>
weiter! |
| Bemerkungen
zu dem Gutachten
Erklärung
der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.
V.
"Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz
macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sie unabhängig
von der Zustimmung zu vorliegendem Gutachten ebenso wie
die Deutsche Tierärzteschaft ein Halten von Straußenvögeln
in Mitteleuropa außerhalb von Zoos ablehnt, da erhebliche
Bedenken gegen eine nutztierartige und hobbymäßige
Straußenhaltung bisher nicht ausgeräumt werden
konnten."
Der
Deutsche Naturschutzring e. V. und der Deutsche Tierschutzbund
e. V. geben außerdem folgendes zu Protokoll
- Grundsätzlich
sprechen sich die o. g. gegen eine nutztierartige Haltung
von Straußenvögel aus.
-
Davon abgesehen wird für alle gehaltenen Strauße
eine Gehegegröße je Tier von 0,5 ha und eine
Stallfläche je Tier von 25 bis 28 m² gefordert.
- Die
gesamte Haltungsfläche muss den Anforderungen eines
Trockengeheges entsprechen. Kann dies nicht gesichert werden
oder führt nur eine Überdachung zu einem trockenem
Boden, muss die Straußenhaltung verboten werden.
- Im
Hinblick auf die Beschränkung der Stallhaltung ohne
Auslauf auf höchstens drei Tage hintereinander und
höchstens 10 Tage je Monat wird gefordert, in Regionen,
in denen dies erfahrungsgemäß nicht eingehalten
werden kann, die Straußenhaltung zu verbieten.
-
Die elternlose Kükenaufzucht sei auf Einzelfälle
zu beschränken (Zoos) und soll ansonsten untersagt
werden
-
Eine Federgewinnung wird abgelehnt
-
Der Import von Jungstraußen sowie älteren Straußen
aus Staaten,
für die eine Quarantäne vorgeschrieben ist, wird
abgelehnt.
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>>
weiter! |
|
|
Die
Beurteilungskriterien und Mindestanforderungen an die Haltung
von Straußenvögeln wurden auf der Grundlage des
derzeitigen Wissensstandes erarbeitet. Viele Fragen an eine
tierschutzgerechte Haltung dieser Tiere in Mitteleuropa sind
jedoch noch offen.
Es
wird für eine Straußenhaltung außerhalb von
Zoos dringend empfohlen, einen Nachweis der fachlichen Kenntnisse
und Fähigkeiten zu verlangen und einen Genehmigungsvorbehalt
für die Haltung festzulegen. Für Straußenhaltung
mit Aufzucht sollte ein gesonderter Nachweis vorgeschrieben
sein.
Die
Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln
werden unverzüglich fortgeschrieben, wenn neue Erkenntnisse
vorliegen. |
Quelle:
Verbraucherministerium
>>
weiter! |
|
| Weitere
Infos |
Linktipps
|
Spaziergang
durch die Zirkus-Seiten |
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Zirkustiere |
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Kein
Applaus für Tierquälerei!
Artgerecht
ist nur die Freiheit! Einen Emu führt z.B. der Zirkus Charles
Knie mit sich (2005). Die TIRM - Tierrechtsinitiative Rhein-Main
hat bei einigen Vorführungen des Zirkusses in Frankfurt Demonstrationen
organisiert.
Was
Sie persönlich tun können, um Tieren im Zirkus zu helfen!
|
tierdach.de
- die Tierlobby. Tierportraits,
Tierschutz, Tierrechte - News, Linktipps, Service.
Für die Tiere ohne Lobby.

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