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tierdach.de
- die Tierlobby
ist Mitglied im Bündnis für die Befreiung der Althoff-Tiere
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| Kein
Applaus für Tierquälerei!
Die
Inhalte dieser Seite sind Auszüge vom Verbraucherministerium.
Für
alle, die sich für die rechtlichen Rahmenbedingungen interessieren:
Ich habe auf dieser Internetpräsenz versucht, zusammenfassend
die geltenden Bestimmungen laut "Leitlinien für die Haltung,
Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen
Einrichtungen" und "Gutachten über die Mindestanforderungen
an die Haltung von Säugetieren" (Säugetiergutachten)
darzustellen. Die Infos sind nicht neu. Die Seite über die
Richtlinien habe ich nicht zusammengestellt, um Tierhaltung im Zirkus
in irgendeiner Weise zu legitimatisieren, sondern um zu zeigen,
dass tagtäglich selbst diese Minimalanforderungen unterschritten
werden und aufmerksame Bürger zu animieren, sich für den
Schutz der Tiere stark zu machen und sich für die Rechte der
Tiere einzusetzen.
Mai
2005 , Viola Kaesmacher |
| Laufvogelhaltung
und die entsprechenden Anforderungen
Klasse:
Aves (Vögel)
Unterklasse: Urkiefervögel (Palaeognathae)
Ordnung: flugunfähige Laufvögel (Struthioniformes)
Zu
den Laufvögeln gehören die folgenden Familien:
- Straußenvögel
(Struthionidae)
-
Nandus (Rheidae)
-
Kasuare (Casuariidae)
-
Emus (Dromaiidae)
-
Kiwis (Apterygidae)
Nandus/Emus
und Kasuare stellen an die Haltung vielfach die gleichen Ansprüche
wie afrikanische Strauße. Die Anforderungen unter I
1. bis 9. sind, sofern nichts anders vermerkt, einzuhalten.
Legende: •
Afrikanische Strauße/allgemein •
Nandus
und Emus •
Kasuare
<<
zum Start: Übersicht/Inhaltsangabe zu den "Mindestanforderungen
an die Haltung von Straußenvögeln, außer
Kiwis"
|
|
| Auszug
aus den
"Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln,
außer Kiwis"
Auf
dieser Seite:
1.
Unterbringung der Strauße •
•
1.1. Grundsätzliches •
•
1.2. Gehege •
•
Flächenbedarf, Gruppengröße,
Gruppenzusammensetzung •
A) Gehege mit naturbelassenem Boden (nicht entwässerbar)
B) Gehege mit entwässerbarem festem Boden
C) Gehege für Strauße in Gemeinschaftshaltung
Einfriedung •
•
Bodenbeschaffenheit und sonstige
Gehegeeinrichtungen •
•
1.3 Stall und Stallbeschaffenheit •
Stallfläche
>>
weitere Anforderungen bei der Unterbringung auf Seite 3!
I
Afrikanische Strauße
| 1.
Unterbringung der Strauße allgemein |
-
Männliche Strauße erreichen eine Größe
von über 2,00 m,
weibliche Strauße von etwa 2,00 m
-
Männliche Strauße wiegen zwischen 100 und 150
kg,
weibliche Strauße zwischen 90 und 110 kg
-
Erwachsene männliche Strauße können während
der Fortpflanzungsperiode so aggressiv werden, dass der
Umgang mit ihnen gefährlich ist.
-
Strauße sind in Gehegen und in Gruppen zu halten.
Eine ständige oder überwiegende Stallhaltung oder
eine Einzelhaltung ist für Strauße als in Gruppen
lebende Laufvögel tierschutzwidrig (§ 2 Tierschutzgesetz).
-
Die Anforderungen an den Auslauf bei der Aufzucht von Straußen
sind unter Punkt 5 beschrieben. Werden Strauße wegen
schädlicher Witterungsbedingungen vorübergehend
im Stall gehalten, ist jede Möglichkeit zu nutzen,
ihnen, sobald das Wetter es zulässt, Auslauf zu gewähren.
| II.
Nandus und Emus |
III.
Kasuare |
- Nandus
können eine Größe von 1,30 bis 1,50
m erreichen und 20 bis 40 kg wiegen
-
Emus können eine Größe von 1,50 bis
1,90 m erreichen und 30 bis 55 kg wiegen
|
- Kasuare
können eine Größe von 1,00 bis 1,70
m erreichen
-
männliche Tiere können 18 bis 34 kg, weibliche
Tiere bis 54 kg wiegen
|
|
Nandus/Emus und Kasuare stellen an die Haltung
vielfach die gleichen Ansprüche wie afrikanische
Strauße. Die Anforderungen unter I 1. bis 9. sind,
sofern nichts anders vermerkt, einzuhalten. |
| Für
die Haltung von Nandus und Emus sind folgende Abweichungen
zu beachten:
-
Nandus sind in Gruppen, ausgewachsene Emus paarweise
in Gehegen zu halten.
-
Lediglich bei für sie abträglichen Witterungsbedingungen
ist die Stallhaltung notwendig.
- Aggressive
Tiere müssen in Einzelabteilen untergebracht
werden.
|
Für
die Haltung von Kasuaren sind folgende Abweichungen
zu beachten:
-
Kasuare sind außerhalb der Balzzeit Einzelgänger.
-
Sie sind deshalb einzeln in Gehegen zu halten
-
Kasuare sind gegen niedrige Temperaturen sehr empfindlich.
|
1.2.
Gehege
- Gehege
sind so einzurichten, dass sie die artgemäße
Bewegung der Strauße nicht einschränken. Das
Gehege muss die Möglichkeit für einen schnellen
Lauf bieten, darf aber nicht zu schmal sein; die schmale
Seite darf 12 m oder, wenn mehr als ein ausgewachsener männlicher
Strauß (ab ca. 18. Lebensmonat) in der Gruppe gehalten
wird, 40 m nicht unterschreiten.
- Werden
mehrere ausgewachsene männliche Strauße in der
Gruppe gehalten, müssen Rückzugsmöglichkeiten
vorhanden sein
| 1.2
Flächenbedarf in den Gehegen für die Strauße
(Raumbedarf) |
| A)
Gehege mit naturbelassenem Boden (nicht
entwässerbar) |
|
a)
Gehege für Jungstrauße
bis zum 3. Lebensmonat: |
- Je
Strauß 1 bis 10 m²
-
Mindestgehegegröße 100 m²
|
b)
Gehege für Jungstrauße
ab 4. bis 6. Lebensmonat: |
- Je
Strauß 10 bis 40 m²
-
Mindestgehegegröße 100 m²
|
c)
Gehege für Strauße
ab 7. bis 12. Lebensmonat: |
- Bis
drei Strauße 800 m² (Mindestgehegegröße)
-
je weiteren Strauß 100 m² mehr
-
Ein gleichgroßes Gehege muss als Umtriebsmöglichkeit
zur Verfügung stehen.
|
d)
Gehege für Strauße
ab 13. Lebensmonat: |
- Bis
drei Strauße 1000 m² (Mindestgehegegröße)
-
je weiteren Strauß 200 m² mehr
-
Es darf nur ein ausgewachsener männlicher Strauß
in der Gruppe gehalten werden
-
Ein weiteres Gehege gleicher Größe muss
als Umtriebsmöglichkeit zur Verfügung stehen.
|
| e)
Gehege für Gruppen mit mehreren ausgewachsenen männlichen
Straußen: |
- Bis
drei Strauße (Trio - nur ein ausgewachsener
männlicher Strauß)
-
1.000 m² (Mindestgehegegröße)
-
je weiteren weiblichen Strauß 200 m² mehr
-
je weiteren ausgewachsenen männlichen Strauß
800 m² mehr.
|
Für
den zweiten und jeden weiteren ausgewachsenen männlichen
Strauß muss ein Gehege von mindestens 800 m²
zur Verfügung stehen, um bei beginnender Unverträglichkeit
die männlichen Strauße zu trennen. Sie
sind mit mindestens einem weiblichen Strauß
zu halten.
|
B)
Gehege mit
entwässerbarem
festem Boden |
C)
Gehege
für Strauße
in Gemeinschaftshaltung |
|
z.
B. drainierter Boden, naturgewachsener Sandboden auf
dem auch bei Dauerregen keine Staustellen entstehen,
aufgeschütteter Kies-Sandboden o.ä.
-
Bis drei Strauße ab 6. Lebensmonat 500 m²
(Mindestgehegegröße)
-
für jeden weiteren Strauß 100 m² mehr
-
Die Gruppengröße darf fünf ausgewachsene
Strauße nicht überschreiten
-
In jeder Gruppe darf nur ein ausgewachsener männlicher
Strauß gehalten werden
-
Kot ist täglich zu entfernen.
|
Bei
Gemeinschaftshaltung von Straußen mit Tieren anderer
Arten ist für die Gehegegröße der größte
Flächenbedarf je Tier, abhängig von den gehaltenen
Tierarten, zugrunde zu legen.
-
Sofern das nicht der Flächenbedarf des Straußes
ist, sind je Strauß 100 bzw. 200 m², je
nach Bodenbeschaffenheit entsprechend Buchstaben A
oder B hinzuzurechnen.
-
Wird mehr als ein ausgewachsener männlicher Strauß
im Gehege gehalten, sind die Anforderungen nach Buchstaben
A e einzuhalten
-
Gehege für die Trennung der Tierarten bei Unverträglichkeit
müssen in entsprechender Größe zur
Verfügung stehen
-
Die Anforderungen der einzelnen Tierarten an die Bodenbeschaffenheit
und Gehegegestaltung müssen erfüllt sein
-
sofern die Tiere nicht unter ständiger Aufsicht
stehen, müssen Rückzugsmöglichkeiten
vorhanden sein.
Für Strauße sind in jedem Fall die unter
A und B genannten Anforderungen an Gruppengröße
und Gruppenzusammensetzung einzuhalten. |
| II.
Nandus und Emus |
III.
Kasuare |
| Zu
1.2. Gehege Gehege müssen über folgende Fläche
verfügen:
-
a) Nandu: 200 m² je Paar
je weiteres Tier 50 m², ruppengröße
ein bis mehrere männliche Tiere und ein bis mehrere
weibliche Tiere; die männlichen Tiere sind außerhalb
der Brutzeit untereinander verträglich
-
b) Emu: 200 m² je Paar.
|
Zu
1.2. Gehege Die Gehege müssen über folgende
Flächen verfügen:
-
200 m² je Tier in Einzelhaltung
- für
eine Fortpflanzung muss die Verbindung zweier Gehege
vorgesehen werden.
-
Eine Vergesellschaftung mit Tieren anderer Arten ist
nicht möglich.
|
Einfriedung/Begrenzung
| Einfriedung
Strauße allgemein |
-
Strauße können relativ hohe Einfriedungen überwinden.
Die Höhe der Einfriedung muss deshalb ab 9. Lebensmonat
mindestens 1,80 m betragen.
-
Ist das Gelände, auf dem die Strauße gehalten
werden, bereits mit einem Zaun von mindestens 1,80 m versehen,
kann, sofern Unfallgefahr für Strauße und Personen
nicht besteht, die Gehegeeinfriedung auch niedriger gewählt
werden.
-
Sind Straußengehege für fremde Personen leicht
zugänglich und die Strauße an die Anwesenheit
fremder Personen oder mitgeführter Tiere nicht gewöhnt,
wird eine doppelte Einfriedung empfohlen, bei der die äußere
Einfriedung 2,00 m nicht unterschreiten sollte.
-
Aneinandergrenzende Gehege von Zuchtgruppen sollten durch
einen Doppelzaun mit einem dazwischen liegenden Korridor
von 1,80 m getrennt sein.
- Sichtschutz
ist zu empfehlen.
-
Die Einfriedung muss aus geeignetem Material bestehen und
so verarbeitet oder angelegt sein, dass sie für die
Strauße gut sichtbar ist und beim Anspringen keine
Verletzungen hervorgerufen werden können
-
Sie muss für Tiere aus- und einbruchsicher und bei
Kükenhaltung auch raubtiersicher sein
-
Für die Einfriedung können z. B. Massivzäune,
sehr enges Drahtgeflecht (Maschen kleiner als Straußenköpfe)
verwendet werden. Bewährt hat sich das Verlatten des
oberen Zaunteils. Das Anlegen von Wasser- und Trockengräben,
die nicht überwunden werden können, ist ebenfalls
möglich, wenn die Strauße unter ständiger
Aufsicht stehen. Gehegeecken dürfen nicht spitzwinkelig
angelegt sein. Rechtwinklige Gehegeecken müssen gebrochen
werden, wenn die Strauße nicht unter ständiger
Aufsicht stehen.
-
Elektrozäune als alleinige Einfriedung sowie Stacheldraht
dürfen nicht verwendet werden.
| II.
Nandus und Emus |
III.
Kasuare |
| Die
Höhe der Einfriedung soll 1,20 m nicht unterschreiten. |
Kasuare verfügen über eine außerordentliche
Sprungkraft. Die Höhe der Einfriedung soll mindestens
1,80 m betragen. Ist das Gelände auf dem die Kasuare
gehalten werden bereits mit einem Zaun von mindestens
1,80 m Höhe versehen, kann, sofern Unfallgefahr
für Kasuare und Personen nicht besteht, die Gehegeeinfriedung
auch niedriger gewählt werden. |
Bodenbeschaffenheit
und sonstige Gehegeeinrichtungen
- Gehege
sind auf natürlichem Boden anzulegen
-
Es sind vorzugsweise Flächen zu verwenden, auf denen
auch bei häufigem Niederschlag keine stauende Nässe
entsteht
- Anderenfalls
ist durch rechtzeitigen Umtrieb oder Trockenlegung der Flächen
sicherzustellen, dass Strauße nicht auf schlammigem
Boden gehalten werden.
- Ein
Sandbad muss den Straußen ständig zur Verfügung
stehen
-
Sandbad und Nistplatz sind trocken und hygienisch einwandfrei
zu halten und ggf. zu überdachen
- In
den Gehegen ist für Witterungsschutz und gegebenenfalls
[...] für Sonnenschutz
zu sorgen, den alle Tiere gleichzeitig aufsuchen können
-
Es müssen ausreichend Futterplätze und Tränken
zur Verfügung stehen, die so bemessen sind, dass alle
Tiere gleichzeitig fressen können. Die Umgebung von
Futterplatz und Tränke ist in hygienisch einwandfreiem
Zustand zu halten.
| II.
Nandus und Emus |
III.
Kasuare |
-
Für Emus sollte ein Badebecken angelegt werden,
das sie, außer in den Wintermonaten, ständig
aufsuchen können
-
Küken sollen wegen der Gefahr des Ertrinkens
vom Wasser ferngehalten werden.
|
-
Kasuargehege sollten über ein Wasserbecken mit
flachem Einstieg verfügen.
- Versteckmöglichkeiten
und ein schattiger Platz müssen vorhanden sein.
|
1.3
Stall und Stallbeschaffenheit
- Für
jede Straußenhaltung muss ein Stall zur Verfügung
stehen, in dem alle Strauße gleichzeitig untergebracht
werden können
-
Zuchtgruppen sollen im Stall möglichst nicht getrennt
werden
-
Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit unverträgliche
oder kranke Strauße sowie fremde Strauße zum
Eingewöhnen im Bedarfsfall unverzüglich einzeln
gehalten werden können
-
Einzeln gehaltene Strauße müssen Sichtkontakt
zu anderen Straußen haben
-
Die Stallabteile müssen die den einzelnen Altersstufen
zugeordneten Mindestflächen aufweisen
-
Ein Abteil ist so auszurüsten, dass ein Strauß,
z. B. für eine Untersuchung, schonend ruhiggestellt
werden kann, z. B. durch verschiebbare Gitter.
| Stallbeschaffenheit
und -fläche |
- Stallfläche
je Strauß
Erste Lebenswoche: 0,25 m², Mindeststallfläche
1 m²
ab 2. Lebenswoche bis 3. Lebensmonat: 1 bis 3 m², Mindeststallfläche
5 m²
ab 4. bis 6. Lebensmonat: 3 bis 4 m², Mindeststallfläche
10 m²
ab 7. bis 12. Lebensmonat: 4 bis 6 m², Mindeststallfläche
16 m²
ab 13. Lebensmonat: 8 m², Mindeststallfläche 16
m²
-
Die Abgrenzungen müssen für Strauße
ab 9. Lebensmonat 1,80 m hoch und für die Strauße
gut sichtbar sein
-
Die Kopffreiheit des aufgerichteten Straußes
muss mindestens 30 cm betragen
-
Bei Jungstraußen oder Straußenküken bis
zu einer Größe von 1,50 m darf die Stallhöhe
1,80 m nicht unterschritten werden
-
Die Stallabteile sind mit schmalen Futterkrippen
und Tränkeinrichtungen auszurüsten. Die
Futterkrippen sollen so ausgelegt sein, dass alle Tiere
gleichzeitig fressen können.
| II.
Nandus und Emus |
III.
Kasuare |
- Stallfläche
je Tier: 4 m²
- Die
Höhe der Abgrenzungen muss 1,20 m, die lichte
Höhe der Stalldecke mindestens 2,20 m betragen.
-
Für Nandus und Emus genügt ein Kaltstall,
im Winter ist ein Strohlager einzurichten.
|
- Stallfläche
je Tier: 8 m²
-
Die Abgrenzungen müssen 1,80 m hoch sein, die
lichte Höhe des Stalles muss mindestens 2,20
m
betragen.
-
Die Stalltemperatur darf 15°C nicht unterschreiten.
|
| Weitere
Spezifikationen zur Stallbeschaffenheit allgemein |
- Der
Boden muss trocken, rutschfest und trittsicher sein. Für
die langfristige Gesunderhaltung der Strauße ist ein
trockenes Gefieder im Stall unerlässlich.
- Die
Luftfeuchte soll im geschlossenen Stall 60 % nicht wesentlich
übersteigen.
- Außerhalb
der Auslaufzeit soll in der Regel eine Stalltemperatur von
10°C eingehalten werden. Ein Absinken der Stalltemperatur
auf 5°C kann für Strauße mit trockenem Gefieder,
insbesondere auch in Vorbereitung des Auslaufs bei niedrigeren
Temperaturen, toleriert werden.
-
Alternativ kann Straußen mit trockenem Gefieder im
Stall ein Temperaturgefälle angeboten werden, das von
10°C bis frostfrei reicht.
- Alle
Strauße müssen sich gleichzeitig in der Temperaturzone
von 10°C aufhalten können. Für schnelles Trocknen
durchnässter Strauße muss eine technische Einrichtung
vorhanden sein, durch die sofort eine Umgebungstemperatur
von mindestens 15°C erreicht wird oder die innerhalb
einer Stunde die Raumtemperatur auf 15°C aufheizt.
-
Der Stall muss ausreichend belüftet sein, Zugluft darf
jedoch nicht entstehen.
- Bei
erforderlicher Stallhaltung ist für ausreichenden Tageslichteinfall
und, sofern erforderlich, für zusätzliche Anwendung
von Kunstlicht entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die
tägliche Beleuchtung soll mindestens 10 Stunden betragen.
- Der
Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten
- Fensterlose
Ställe sind abzulehnen.
|
>>
weitere Anforderungen bei der Unterbringung auf Seite 3!
Quelle:
Verbraucherministerium |
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| Weitere
Infos |
Linktipps
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Spaziergang
durch die Zirkus-Seiten |
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Zirkustiere |
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Kein
Applaus für Tierquälerei!
Artgerecht
ist nur die Freiheit! Einen Emu führt z.B. der Zirkus Charles
Knie mit sich (2005). Die TIRM - Tierrechtsinitiative Rhein-Main
hat bei einigen Vorführungen des Zirkusses in Frankfurt Demonstrationen
organisiert.
Was
Sie persönlich tun können, um Tieren im Zirkus zu helfen!
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