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tierdach.de
- die Tierlobby
ist Mitglied im Bündnis für die Befreiung der Althoff-Tiere
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Linktipp
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tierdach-Suche
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| Kein
Applaus für Tierquälerei!
Für
alle, die sich für die rechtlichen Rahmenbedingungen interessieren:
Ich habe auf dieser Internetpräsenz versucht, zusammenfassend
die geltenden Bestimmungen laut "Leitlinien für die Haltung,
Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen
Einrichtungen" und "Gutachten über die Mindestanforderungen
an die Haltung von Säugetieren" (Säugetiergutachten)
darzustellen. Die Infos sind nicht neu. Die Seite über die
Richtlinien habe ich nicht zusammengestellt, um Tierhaltung im Zirkus
in irgendeiner Weise zu legitimatisieren, sondern um zu zeigen,
dass tagtäglich selbst diese Minimalanforderungen unterschritten
werden und aufmerksame Bürger zu animieren, sich für den
Schutz der Tiere stark zu machen und sich für die Rechte der
Tiere einzusetzen.
August
2004, Viola Kaesmacher |
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Schnellnavi:
Verschiedene Leitlinien und Gesetze
- Quellen - Was
Sie tun können
Links zu diesem Thema: Zusammengefasst Richtlinien für...
| Ethologische
Kriterien für erhebliches Leiden
Der
IGN-Workshop in Marburg befasste sich mit den Symptomen erheblichen
Leidens bei Haus-, Zoo- und Versuchstieren. Es wurden sechs
Kriterien erstellt, die einen Zusammenbruch elementarer Organisationsprinzipien
des Verhaltens kennzeichnen. Zu diesen gehören:
| Kriterien |
| 1.
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der
Zusammenbruch des artspezifischen tagesperiodischen Aktivitätsmusters |
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Kommentar
tierdach: wichtig ist die Kenntnis über biologische
Grundlagen, Sozialgefüge, Verhalten der Tiere |
| 2. |
Stereotypien,
einschließlich solcher, die sich auf Ersatzobjekte
beziehen oder in Form von Autoaggression auftreten |
| |
Kommentar
tierdach: z.B. das so genannten "Weben". Stereotypien
sind ausgeprägte Verhaltensstörungen; unmotivierte
Wiederholung immer gleicher Bewegungsabfolgen, die bis
hin zur Selbstverstümmelung reichen. Auslöser
solcher Stereotypien sind nicht nur enormer Bewegungs-
und Beschäftigungsmangel, sondern auch Stress und
Angst. |
| 3. |
Ausfall
oder starke Reduktion des Komfortverhaltens |
| |
Kommentar
tierdach: Beim Komfortverhalten handelt es sich um Verhalten,
das in engem Zusammenhang mit der Biologie der Tiere steht;
steigert das Wohlbefinden
und erhält Funktionsfähigkeiten des Körpers. |
| 4. |
Ausfall
oder starke Reduktion des Explorationsverhaltens |
| |
Kommentar
tierdach: Neugierverhalten (Entdeckungslust; Erkundungsverhalten)
geht fließend in Spielverhalten über |
| 5. |
Ausfall
oder starke Reduktion des Spielverhaltens |
| |
Kommentar
tierdach: Verhalten ohne erkennbaren äußeren
Zweck. Spielverhalten enthält sowohl angeborene als
auch erlernte Verhaltensanteile. Handlungsbereitschaften,
die lebenswichtige Funktionen betreffen, hemmen das Spielverhalten
(z. B. Hunger). Solange keine anderen Handlungsbereitschaften
aktiviert werden, ist das Spielverhalten in einem entspannten
Umfeld nahezu "unersättlich". Quelle:
hausarbeiten.de |
| 6. |
die
Apathie |
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Kommentar
tierdach: Mit Apathie bezeichnet man die Teilnahmslosigkeit,
Leidenschaftslosigkeit, mangelnde Erregbarkeit und Unempfindlichkeit
gegenüber äußeren Reizen. |
| Alle
Verhaltensstörungen, die diesen Kriterien zuzuordnen
sind, gehen mit einem sozialen Kommunikationsverlust einher. |
Für die Zuordnung erheblichen Leidens genügt bereits
das Auftreten gestörten Verhaltens, das einem
Kriterium entspricht.
Im Einzelfall lassen sich häufig mehrere Kriterien zuordnen,
die oftmals auch miteinander kombiniert in Erscheinung treten.
Quelle:
Workshop der Internationalen Gesellschaft für Nutztzierhaltung
(IGN) vom 27.-29.01.2000 in Bielefeld. Auszug eines Sonderdrucks
aus: "Der Tierschutzbeauftragte 2/01" (Christiane
Buchholz, E. Lambooij, C. Maisack, Glarita Martin, G. van
Putten, Sigrid Schmitz, Gertraud Teuchert-Noodt. Unter Mitarbeit
von Sabine Baum, Heidi Bernauer-Münz, Bettina Bläsing,
Christiane Cronjaeger, Dorit Feddersen-Petersen, Antje Anna
Fink, K. Lehmann, Helga Müller, Andrea Persch, Christiane
Quandt, M. Wolff)
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|
Allgemeines
Vor
Gericht zählt lediglich das Tierschutzgesetz
Für
die Beurteilung von Tierhaltungen in Zirkusbetrieben werden die
Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren
in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 15. Oktober
1990 herangezogen.
-
Nachdem das Säugetiergutachten (Gutachten
über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren)
in vollständig überarbeiteter Fassung am 10. Juni
1996 veröffentlicht [Link
zum Verbraucherministerium]
-
und die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen
unter Tierschutzgesichtspunkten" (1995) [Link
zum Verbraucherministerium]
-
sowie weitere Gutachten zur Haltung sonst wildlebender
Arten erarbeitet wurden, war es notwendig, auch die
vorliegenden Leitlinien zu überarbeiten. [Link
zum Verbraucherministerium]
-
Für
Reptilien gelten die Anforderungen aus dem
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von
Reptilien vom 10. Januar 1997. [Link
zum Verbraucherministerium]
-
Für
Haushunde: seit September 2001 Tierschutz-Hundeverordnung.
[Link
zum Verbraucherministerium]
-
Tiere,
für die weder in diesen Leitlinien noch im Säugetiergutachten
Mindestanforderungen formuliert werden, sind nach den allgemeinen
Grundsätzen des § 2 Tierschutzgesetz zu
halten und zu betreuen. [Link
zum Verbraucherministerium]
-
In
diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die "Verordnung
zum Schutz von Tieren beim Transport" hinweisen.
[Link
zum Verbraucherministerium].
Auszug der Zirkus-Richtlinien: "Auch für den Transport
von Zirkustieren gelten die einschlägigen tierschutzrechtlichen
Vorschriften. Insbesondere müssen die arttypischen Anforderungen
der Tiere an Temperatur, Licht und Frischluftzufuhr erfüllt
sein." Besonders der folgende Absatz dürfte interessant
sein: "Sonstige Säugetiere und sonstige Vögel,
die unter das Übereinkommen über den internationalen
Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen
(CITES) fallen, sind entsprechend den CITES-Leitlinien für
den Transport und die entsprechende Vorbereitung von frei lebenden
Tieren und wild wachsenden Pflanzen in der vom Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bekannt gemachten
Fassung (BAnz. Nr. 80a vom 29. April 1997) zu befördern
und zu betreuen."
-
...
ebenso auf das "Tierzuchtgesetz TierZG 1989" - Dieses
Gesetz gilt für die Zucht von Rindern,
Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden. [Link
zum Verbraucherministerium]
Die
allgemeinen auf das Tierschutzgesetz
gestützten Grundsätze der Tierhaltung gelten uneingeschränkt
auch für Zirkustiere.
Grundsätzlich sollen im Zirkus nur solche Tiere gehalten werden,
die regelmäßig - d.h. täglich - beschäftigt
werden und die unter Zirkusbedingungen verhaltensgerecht untergebracht
und schadensfrei transportiert werden können.
| Zusammenfassende
Infos über
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Quellen: |
Tiere
in Zirkusbetrieben
Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren
in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen beim Verbraucherministerium
Zusammensetzung
der Sachverständigengruppe „Haltung, Ausbildung und Nutzung
von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen"
- C.
Kröplin (Berufsverband der Tierlehrer)
-
Dr. S. Orban (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz)
-
Dr. W. Rietschel (Bundestierärztekammer)
-
T. Schmidt (Bündnis Tierschutz)
-
G. Siemoneit-Barum (Verband der Zirkusdirektoren)
-
Prof. Dr. K. Zeeb (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft)
-
Ländervertreter: Dr. habil. B. Busch, Dr.
U. Pollmann
- Sachverständiger:
Dr. I. Birmelin
-
Vorsitz: Prof. Dr. K. Zeeb
| Säugetiergutachten
Gutachten
vom 10. Juni 1996 über die Mindestanforderungen an die
Haltung von Säugetieren. Hierin werden biologisch relevante
Mindestanforderungen für Säugetiere nach dem heutigen
Wissens- und Erfahrungsstand dargestellt. Es konkretisiert
die Anforderungen aus § 2 Tierschutzgesetz für Tierhalter,
die als natürliche oder juristische Personen, die Tiere...
- ...
öffentlich
zur Schau stellen
-
... der Öffentlichkeit nicht zugänglich halten
-
... zur wissenschaftlichen Forschung halten
- ...
zur Zucht halten
- ...
aus Liebhaberei halten
- oder
aus anderen Gründen halten
Herausgeber:
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft (BMVEL), Referat Tierschutz, Postfach,
53107 Bonn. Text:
Sachverständigengruppe. Gutachten über
die tierschutzgerechte Haltung von Säugetieren
- Dr.
Bernhard Blaszkiewitz, Verband Deutscher Zoodirektoren e.V.
-
Dipl. Biol. Claus Pohle, Verband Deutscher Zoodirektoren
e.V.
-
Dr. Siegfried Orban, Tierärztliche Vereinigung für
Tierschutz e.V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll
- Prof.
Dr. Udo Gansloßer, Ethologiesche Gesellschaft e.V.
-
Martin Riebe, Deutscher Tierschutzbund e.V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll
- Prof.
Dr. Uwe Schmidt, Deutsche Gesellschaft für Säugetierkunde
e.V.
-
Prof. Dr. Henning Wiesner, Verband Deutscher Zoodirektoren
e.V.
Link:
zum Säugetiergutachten beim Verbraucherministerium
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| Richtlinien
für die Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen (Mindestanforderungen)
wiener
umwelt anwartschaft
erstellt
von H. Gsandter, H. Pechlaner, H.M. Schwammer. Im Auftrag
und in Zusammenarbeit mit der Wiener Umweltanwaltschaft, August
1996
Aus
dem Vorwort des Amtsführenden Stadtrates für Umwelt
und Verkehr, Fritz Svihalek:
"Es würde mich freuen, wenn Wien hier für das
gesamte Bundesgebiet Vorbildfunktion übernimmt. Schließlich
wird man sich auch mit der Frage auseinandersetzen müssen,
inwieweit es überhaupt ethisch vertretbar ist, anderen
Lebewesen lediglich zur Unterhaltung der Menschen ein nicht
arttypisches Verhalten und Leben abzuverlangen." |
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Was
Sie persönlich tun können...
Petas
Tipps für aktive Tierfreunde |
Den
Tieren im Zirkus Giovanni Althoff helfen?
hier
Infos
Sollte
in Ihrem Ort/in Ihrer Nähe ein Zirkus mit Tieren gastieren,
informieren Sie bitte Tierschützer, indem Sie konkrete
Angaben der
Zirkusdatenbank melden
Seien Sie bitte sehr aufmerksam
1.
Informieren Sie sich über die Vorschriften
2.
Sehen Sie hinter die Kulissen
-
Sehen
Sie sich vor allem die Tierhaltung in den meist angebotenen
"Tierschauen" des Zirkusses an
-
Überprüfen Sie, ob wenigstens diese (völlig unzureichenden)
Mindest!anforderungen eingehalten werden
3.
Achten Sie auch auf unauffälligere "Kleinigkeiten"
-
Verletzungen
unter Zaumzeug
-
verfaulte und zu lange, verformte Hufe
-
Verhaltensstörungen wie "Weben" und "Koppen"
-
unzulängliche
"Einrichtung" der Käfige (z.B. fehlendes erhöhtes
Liegebrett, fehlender Kratzbaum, fehlende Außenterrasse
bei Großkatzen)
-
und
- wichtig: fehlende Heizung bzw. zu geringe oder auch zu hohe
Temperaturen
-
Elefanten
z.B. brauchen je nach Art eine Mindesttemperatur von 15
bzw. 17 Grad und vertragen andererseits keine große Hitze,
wie oft fälschlicherweise angenommen wird
-
Kamelartige wiederum vertragen keine Feuchtigkeit und
brauchen z.B. außerdem unbedingt Salzlecksteine und Kauzweige,
um gesund zu bleiben
4.
Auch das "Drumherum" beachten
-
Transport (zu hohe Ladedichten; fehlende Lüftung,
Hitzestau bei brütender Hitze; mit Brettern zugenagelte
Fenster; zu niedrige Anhänger, so dass die dort untergebrachten
Tiere nur gebückt stehen können; Transportdauer (gesetzlich
höchstens 8 Stunden)
-
Beim Be- und Entladen: Mehrstündiges Warten in
den Transportfahrzeugen bei teilweise geschlossenen Türen
in praller Sonne? An kurzen Stricken angebundene Tiere?
-
Linktipp:
Tierschutz aktuell
Werden
Sie aktiv bei Verstößen
-
Erstatten
Sie ggf. Anzeige und/oder bitten Sie einen
Tierschutz-/-rechtsverein, dies zu tun. Wenn man Anzeige erstattet,
kann man sich auch auf die entsprechenden Paragraphen des Tierschutzgesetzes
berufen. Link zum TSchG bei PAKT
(pdf).
Reagieren
Sie bitte auf verherrlichende Beiträge in Medien. Einige Musterbriefe
finden Sie hier.
Über Kopiesetzung
(medienkritik@tierlobby.de)
würde ich mich sehr freuen. Viola
Kaesmacher
Zum
Beispiel über einen Zirkusbeitrag und die Resonanz... |
Spaziergang
durch die Zirkus-Seiten |
|
Zirkustiere |
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Kein
Applaus für Tierquälerei!
Die
Bilder auf diesen Seiten wurden in verschiedenen Zirkussen aufgenommen.
Leider sind dies keine Ausnahmefälle, sondern typische Beispiele
für das Leben der Tiere im Zirkus. Aus diesem Grund ist es
auch nicht relevant, in welchem Zirkus genau welche Bilder entstanden.
Bei Verstößen gegen die geltenden Leitlinien wurden von
Tierschützern bereits entsprechende Schritte in die Wege geleitet.
Alle Verfahren sind abgeschlossen. Zum Teil konnten die Tiere aus
der schlechten Haltung gerettet werden - größtenteils
erleiden sie - bzw. ihre Nachfolger - noch immer ihr tristes Dasein.
Was
Sie persönlich tun können, um Tieren im Zirkus zu helfen!
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Tierschutz, Tierrechte - News, Linktipps, Service.
Für die Tiere ohne Lobby.

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